AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen

 Stand: 01.09.2022


 § 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Lisa Woytowicz, Germaniastraße 41, 45355 Essen, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) und ihren jeweiligen Auftraggebern. Dolmetschleistungen werden ausschließlich Unternehmern und/oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts angeboten. Bezüglich Übersetzungsleistungen kommen Verträge auch mit Verbrauchern zustande. 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen im Einzelfall nicht zu Anwendung, es sei denn, die Auftragnehmerin bestätigt dies ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail. 


 § 2 Vertragsschluss; Vertragsgegenstand

1. Grundlage der Beauftragung der Auftragnehmerin ist der zugrundeliegende Einzelauftrag. Das von der Auftragnehmerin ausgearbeitete Auftragsformular ist dabei als Angebot im Rechtssinne zu verstehen. Durch Unterschrift des Formulars in Kenntnis von dessen Inhalt erklärt sich der Auftraggeber mit den Leitungskonditionen einverstanden und der Vertrag kommt zustande. 

2. Vertragsgrundlage sind die im jeweiligen Einzelauftrag aufgeführten Leistungen. Dabei werden bei Dolmetschaufträgen insbesondere Auftraggeber, Thema der Veranstaltung, Anschrift, Termin, Dolmetschart, Sprachrichtungen, Ansprechpartner sowie technische Voraussetzungen zwischen den Parteien näher spezifiziert. Bei Übersetzungsaufträgen werden Auftraggeber, Umfang der Übersetzungsleistungen, Ausgangssprache, Zielsprache sowie Ansprechpartner näher spezifiziert. Die Auftragnehmerin bietet regelmäßig nur Übersetzungen für die Sprachrichtungen Englisch -> Deutsch, Deutsch -> Englisch, Portugiesisch -> Deutsch sowie Niederländisch -> Deutsch an. 

3. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Einzelangebot / -Auftrag geregelt sind, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber beim Anfallen von Zusatzleistungen auf die Vergütungspflicht hinweisen und diese Positionen in einer gesondert zu erstellenden Rechnung aufführen. 

4. Termine sind nur verbindlich, sofern sie im Einzelangebot / -Auftrag vereinbart wurden oder sonst von der Auftragnehmerin in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt wurden.


 § 3 Verschwiegenheit

1. Durch die Zusammenarbeit zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber kann es zum Austausch vertraulicher Informationen kommen. Als vertrauliche Informationen gelten solche, die bisher weder insgesamt, noch in ihren Einzelheiten bekannt oder Dritten ohne weiteres zugänglich sind. Darunter fallen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Knowhow, geschäftliche Beziehungen, Finanzplanung und sämtliche digital verkörperte Informationen (Daten). Die Parteien verpflichten sich einander, sämtliche so mitgeteilten Information als äußerst vertraulich zu behandeln und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Kenntnisnahme und Verwertung durch unberechtigte Dritte zu Verhindern. Insbesondere sind etwaige Mitarbeiter des Auftraggebers zur Geheimhaltung zu verpflichten. 

2. Die Verschwiegenheitspflicht nach Abs. 1 erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden. 

3. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch dann weiter, wenn der entsprechende Einzelauftrag nicht zustande kommt oder beendet ist. 


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich die Auftragnehmerin bei Dolmetschleistungen mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden einschlägigen Unterlagen (z. B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge etc.) auf die Veranstaltung vorbereiten muss, um eine fehlerfreie Leistung gewährleisten zu können. 

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin unverzüglich nach Zustandekommen des Einzelauftrags, bei Dolmetschleistungen spätestens 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen in den Sprachen, in die oder aus denen die Auftragnehmerin laut des Auftrages/Vertrages dolmetschen oder übersetzen soll, in einem gängigen Dateiformat (z. B. .doc, .pdf, .ppt o. Ä.) auszuhändigen und sich für die Übertragung eines gängigen Mediums (E-Mail, Cloudlösung etc.) zu bedienen. Diese Unterlagen umfassen bei Übersetzungsleistungen insbesondere auch sämtliche Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw. 

3. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während einer Veranstaltung verlesen werden, erhält die Auftragnehmerin spätestens 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn eine Kopie, die – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – auch nach Veranstaltungsende bei ihr verbleiben oder vernichtet werden kann. 

4. § 4 Abs. 1 gilt entsprechend für sämtliche Filmeinspielungen.


§ 5 Arbeitsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht bei Dolmetschleistungen

§ 5a Allgemeine Regelungen

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine einwandfreie Leistung des Dolmetschers nur im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsbedingungen gewährleistet werden kann. Daher wird – in Ergänzung zu den Regularien des Einzelauftrags – folgende Vereinbarung getroffen: 

1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin zur Ausführung des Auftrags eine eigene Dolmetschkabine zur Verfügung. Ortsfeste Simultandolmetschkabinen und -anlagen müssen dabei den Anforderungen der DIN EN ISO 2603 für ortsfeste bzw. DIN EN ISO 4043 für mobile Kabinen entsprechen. Die Parteien vereinbaren darüber hinaus die Anforderungen der ISO 20108 (Simultandolmetschen – Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen) und ISO 20109 (Simultandolmetschen – Ausstattung – Anforderungen) und erklären diese ausdrücklich zum Vertragsbestandteil. Die Auftragnehmerin muss aus der Kabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf evtl. genutzte Projektionswände haben. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, zu gewährleisten, dass die Auftragnehmerin die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann. 

2. Bei Simultandolmetscheinsätzen sind mindestens 2 Dolmetscher erforderlich. 

3. Höchstarbeitszeit der Auftragnehmerin: Je nach Themenbereich 5–7 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. 

4. Bei einem Tageseinsatz, der 5 bis 7 Stunden dauert, sind der Auftragnehmerin je nach Themenbereich vormittags 30 Minuten, mittags mindestens 60 Minuten und nachmittags weitere 30 Minuten Pausenzeiten zu gewähren, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. 

5. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Nichteinhaltung der unter Ziffer 1 bis 4 festgehaltenen Arbeitsbedingungen direkte Auswirkung auf die Leistung der Auftragnehmerin hat. Qualitätseinbußen bei der vereinbarten Dolmetschleistung aufgrund der schuldhaften Nichteinhaltung der festgelegten Arbeitsbedingungen entstehen, sind ausschließlich der Risikosphäre des Auftraggebers zuzuordnen. Die Auftragnehmerin ist bei Nichteinhaltung der Arbeitsbedingungen berechtigt, die vereinbarte Leistung bis zur Behebung zu verweigern, die vertragsgemäße Vergütung entsprechend des Verstoßes anzupassen und/oder Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. 


§ 5b Ferndolmetschen

1. Der Begriff des Ferndolmetschens (auch Remote Interpreting genannt) bezeichnet alle Arten des Dolmetschens, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer oder Dolmetscher nicht am gleichen Ort wie die übrigen Beteiligten befinden. Dabei ist es zweitrangig, ob sich der remote zugeschaltete Dolmetscher in einem anderen Raum, in einer anderen Stadt oder auf einem anderen Kontinent aufhält. Für eine reibungslose Verdolmetschung müssen entsprechende informations- und kommunikationstechnische Lösungen verwendet werden, damit einerseits die Dolmetscher mängelfrei arbeiten und andererseits die Teilnehmer störungsfrei, vertraulich und ohne technische Hürden miteinander sprechen können. Erfolgt das Remote Interpreting simultan, ist von Remote Simultaneous Interpreting (RSI) die Rede. 

2. Die Parteien vereinbaren bei der Auftragserteilung, in welcher technischen Ausführung das Ferndolmetschen erfolgen soll und ob eine simultane oder konsekutive Verdolmetschung geschuldet ist. 

3. Vor Abschluss des Vertrages haben beide Parteien ausdrücklich zu vereinbaren, in und aus welchen Sprachen die Auftragnehmerin während des Einsatzes arbeiten soll. Entsprechende technische Vorkehrungen sind zu treffen. Erfolgt die Verdolmetschung über eine Plattformlösung, teilt der Auftraggeber vor der Auftragserteilung mit, welche Plattform eingesetzt wird. Die Plattform muss den Anforderungen der ISO/PAS 24019:2020 Simultaneous interpreting delivery platforms — Requirements and recommendations entsprechen.

Der Aufraggeber gewährt der Auftragnehmerin spätestens zwei volle Tage vor Veranstaltungs-/Auftragsbeginn ausreichende Zugriffzeiten auf die verwendete Plattform, damit diese von der Auftragnehmerin getestet werden kann. Es wird dringend empfohlen, spätestens am Vortag der Veranstaltung die Plattform zusammen mit allen Beteiligten zu testen. 

4. Der Auftraggeber ist für die gesamte Dauer des Einzelauftrags sowie während der gesamten Veranstaltung für die professionelle technische Unterstützung verantwortlich. Es obliegt ihm, einen technisch reibungslosen Ablauf der Verdolmetschung zu gewährleisten. 

5. Eine Echtzeitkommunikation muss innerhalb des Dolmetschteams gewährleistet sein. Diese darf nur von den jeweiligen Dolmetschern einsehbar sein. 

6. Dem Aufraggeber ist bekannt, dass die Auftragnehmerin keinen Einfluss auf die Stabilität der Internetverbindung, den Bestand der notwendigen Leitungen oder den Betrieb der verwendeten Plattform hat. Die Auftragnehmerin haftet daher nicht für eine Störung oder den Ausfall der verwendeten Technik, es sei denn, die Störung ist ausschließlich und nachweislich auf eine Fehlfunktion des eigenen Rechners oder der abstrakten Geschwindigkeit der Internetverbindung der Auftragnehmerin zurückzuführen. 

7. Soweit die Störung nicht nachweislich auf den Rechner der Auftragnehmerin zurückzuführen ist, bleibt der Honoraranspruch der Auftragnehmerin bei einer Störung oder Ausfall des Systems/der Technik unberührt. 

8. Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: Je nach Themenbereich maximal 5 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. 

9. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vereinbarte Leistung bis zur Behebung nach Maßgabe des § 5a Abs. 5 zu verweigern, die vertragsgemäße Vergütung entsprechend des Verstoßes anzupassen und/oder Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber zu fordern. 

Hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte gilt auch für das Ferndolmetschen § 10 dieser AGB entsprechend.


§ 6 Umfang des Übersetzungsauftrags; Lieferung

1. Die Auftragnehmerin versichert, dass sämtliche Übersetzungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausführung sowie nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig ausgeführt werden. Der Auftraggeber erhält nach Erledigung des Auftrags die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. 

2. Die Auftragnehmerin bietet keine Layoutarbeiten innerhalb ihres Leistungskatalogs an. Das vom Auftraggeber durch Bereitstellung der entsprechenden Dokumente vorgegebene Layout wird in der Übersetzung – sofern keine anderslautende Vereinbarung zwischen den Parteien besteht – übernommen. Gleiches gilt für enthaltene Bilddateien, auch wenn diese Text enthalten.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Beauftragung von Übersetzungsleistungen, die Auftragnehmerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzungen zu unterrichten. Besondere Ausführungsformen umfassen insbesondere die Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form und die Übersetzung auf Datenträgern. Ist die Übersetzung für ein Druckwerk bestimmt, erhält die Auftragnehmerin einen Korrekturabzug. 

4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zum einmaligen Korrekturlesen einer jeden angefertigten Übersetzung. Dieses Korrekturlesen ist im Einzelauftrag enthalten und wird nicht gesondert vergütet. Abseits etwaig bestehender Gewährleistungsrechte des Auftraggebers stellt das Korrekturlesen keine Garantie für eine „druckreife“ Übersetzung dar. 

5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. Soweit sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, sind diese nach § 3 zu verpflichten. 

6. Bei der Untervergabe von Übersetzungsaufträgen gelten diese in dem Zeitpunkt als erteilt, sobald das kontaktiere Unternehmen das Auftragsformular erhalten und gegengezeichnet hat. 

7. Der Liefertermin für die angefertigten Übersetzungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags und nach Vereinbarung einer Lieferfrist weitere Dokumente und/oder Textpassagen, die Teil des Auftrags werden sollen, wird die Lieferfrist zwischen den Parteien neu verhandelt. 

8. Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des jeweiligen Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße, soweit eine Überarbeitung des bereits übersetzten Texts notwendig ist.


§ 7 Gewährleistung und Haftung

1. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Sämtliche von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. 

2. Erbringt die Auftragnehmerin ihre Leistungen, obwohl sie bei Leistungsbeginn nicht die in § 5 geregelten Arbeitsbedingungen vorfindet, kann der Auftraggeber in diesem Fall keine Rechte aus einer auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen zurückzuführende Schlechtleistung geltend machen. Insbesondere ist eine Minderung des Honorars in diesem Fall ausgeschlossen. 

3. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen nach § 4 ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. 

4. Für Übersetzungsleistungen der Auftragnehmerin gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der §§ 634 ff. BGB. Unterschiedliche Auffassungen zur verwendeten Ausdrucksweise bzw. Terminologie innerhalb der Übersetzung begründen nur dann einen Sachmangel, wenn sich die Übersetzung trotz größter Sorgfalt der Auftragnehmerin nicht für den vereinbarten Zweck einsetzen lässt. Gleiches gilt, soweit die Auftragnehmerin von einer durch den Auftraggeber überlassenden Liste anzuwendender Termini ohne Angabe von Gründen abweicht.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Wesentlichen vertragsgemäße Übersetzungsleistungen abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt die Leistung auch, wenn die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nach Fertigstellung der Übersetzung eine Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so treten die Rechtsfolgen des vorgenannten Satzes nur dann ein, wenn die Auftragnehmerin den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen. 

6. Ist die Übersetzungsleistung mangelbehaftet, kann der Auftraggeber bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zunächst die Mängelbeseitigung verlangen. Der Mangel muss dabei so konkret bezeichnet sein, dass der Auftragnehmerin dessen Beseitigung möglich und zumutbar ist. Verweigert die Auftragnehmerin die Nacherfüllung gem. § 635 Abs. 3 BGB, schlägt diese fehl oder ist sie für den Auftraggeber unzumutbar, ist er zum Rücktritt vom Werkvertrag berechtigt, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Nimmt der Auftraggeber eine mangelhafte Übersetzung ab, obwohl er den Mangel kennt, stehen ihm die Rechte aus § 634 Nr. 1 bis 3 BGB nur zu, wenn er sich die seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält. 

7. Die Auftragnehmerin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

8. Im Übrigen haftet die Auftragnehmerin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit sie etwaige Mängel arglistig verschwiegen oder eine gesonderte Garantie für die Leistung des Einzelauftrags abgegeben hat. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 

9. Die Schadenersatzansprüche für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Auftragnehmerin im selben Umfang. 

10. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit. 

11. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


§ 8 Widerruf

Soweit der Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) Verträge mit der Auftragnehmerin schließt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht kann nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung ausgeübt werden:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns 

Lisa Woytowicz

Germaniastraße 41

45355 Essen

info@lw-dolmetschen.de

+49 178 66 50 414 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung des Widerrufs reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es uns zurück.) 

– An 

Lisa Woytowicz

Germaniastraße 41

45355 Essen

info@lw-dolmetschen.de

+49 178 66 50 414 

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 

– Bestellt am (*)/Erhalten am (*) 

– Name des/der Verbraucher(s) 

– Anschrift des/der Verbraucher(s) 

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

– Datum 

(*) Unzutreffendes streichen. 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistungen gegeben hat, seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin verliert und die Auftragnehmerin die Dienstleistung vollständig erbracht hat.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.


§ 9 Vertragsänderungen bei Dolmetschleistungen

1. Sollte die Auftragnehmerin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Dolmetschauftrags verhindert sein, ist sie verpflichtet, nach besten Kräften und soweit ihr das billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein geeigneter Fachkollege bzw. eine geeignete Fachkollegin die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dies ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. 

2. Soweit auch nach besten Kräften und Zumutbarkeit kein Ersatzdolmetscher aufgefunden werden kann, geht dies nicht zulasten der Auftragnehmerin.

3. Wichtige Gründe, die die Auftragnehmerin an der Erfüllung des Dolmetschauftrags hindern sind erhebliche Erkrankungen (insbesondere solche des Hals- und Rachenbereichs und/oder solche, die mit in einer verminderten Sprech- und/oder Leistungsfähigkeit einhergehen, Todesfälle im nahen familiären Umfeld sowie sämtliche Fälle höherer Gewalt.


§ 10 Nutzungs- und Urheberrechte; Eigentumsvorbehalt

1. Das Produkt der Dolmetschleistung ist – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart worden ist – ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. 

2. Eine Weiterverwendung sämtlicher Leistungen der Auftragnehmerin ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In dieser Vereinbarung ist insbesondere auch zu regeln, welche Nutzungsrechte dem Auftraggeber zur Verwendung der Leistungen übertragen werden. Falls es die Parteien versäumen, eine hinreichend deutliche Regelung zu den Nutzungs- und Urheberrechten an den Leistungen zu treffen, ist eine Verwertung der Leistungen zu anderen als rein privaten Zwecken ohne geschäftlichen Bezug nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin gestattet. 

3. Jede weitere Verwendung (z. B. die Direktübertragung; Übertragung mit Hilfe des Internets, Web-Streaming etc.) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Auch insoweit gilt § 10 Abs. 2 dieser Bedingungen. Bei Verstoß gegen diese urheberrechtlichen Bestimmungen behält sich die Auftragnehmerin die Geltendmachung von Unterlassungs- und/oder Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor. 

4. Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin frei von Ansprüchen aus dem Urheberrecht und gewährleistet insoweit, dass die Nutzung / Übersetzung von Texten, Reden o. ä. keine Rechte Dritter tangiert und sollte dies dennoch der Fall sein, der Auftraggeber der Auftragnehmerin jeden hierdurch entstehenden Schaden unverzüglich ersetzen wird. Die Nutzung der von der Auftragnehmerin angefertigten Übersetzungen erfolgt – insbesondere in Bezug auf ggf. bestehende Rechte Dritter am Ausgangstext – auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers. 

5. Im Rahmen von Übersetzungen bleibt das Produkt der Leistungen der Auftragnehmerin bis zur vollständigen Bezahlung in deren Eigentum. Dem Auftraggeber wird vor der vollständigen Bezahlung kein Nutzungsrecht eingeräumt.


§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen; Preise

1. Die für die Leistungen der Auftragnehmerin anfallenden Vergütungen ergeben sich aus den Bestimmungen des jeweiligen Einzelauftrags. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, rechnet die Auftragnehmerin nach einem Stundensatz von 160 € pro geleisteter Arbeitsstunde ab. Eine angebrochene Stunde wird als volle Arbeitsstunde berechnet. 

2. Bei sämtlichen Leistungen der Auftragnehmerin verstehen sich die genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelauftrags geltenden Mehrwertsteuer. Anfallende Nebenkosten wie z. B. Reisekosten werden ebenfalls nach Maßgabe des Einzelauftrags in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber sich nicht zu dessen Beschaffung verpflichtet hat. 

3. Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags zusätzliche Textpassagen, die zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin geliefert werden oder will der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags die Lieferfrist einseitig verkürzen, kann die Auftragnehmerin einen angemessenen Zuschlag erheben. Ein Anspruch auf Verkürzung der Lieferfrist besteht nicht. 

4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zur vereinbarten Vergütung zu erheben, wenn der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags Änderungen im Ausgangstext vornimmt und eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird. Übersetzungspassagen, die nach Änderungen im Ausgangstext zur Erfüllung des abgeänderten Auftrags nicht weiter verwendet werden können, kann die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gleichwohl in Rechnung stellen. 

5. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber unverzüglich nach Durchführung der Leistungen eine entsprechende Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 

6. Soweit die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung eine höhere Vergütung festlegt als nach üblichen Vergütungssätzen (z. B. bei Gerichtsverhandlungen gemäß JVEG) anfallen, bleibt der Auftraggeber auch im Falle der Erstattung der Kosten in üblicher Höhe durch Dritte zum Ausgleich des die übliche Vergütung übersteigenden Teils verpflichtet. 

7. Im Falle von Auslandsgeschäften hat der Auftraggeber sämtliche Geldtransferkosten zu tragen. Diese Kosten werden nicht in den von der Auftragnehmerin erstellten Rechnung aufgeführt. 

8. Soweit eine konkrete Vergütung zwischen den Parteien nicht vereinbart ist, wird regelmäßig eine nach Art und Schwierigkeit der Leistung angemessene, übliche Vergütung geschuldet. 

9. Bei einem Auftragsvolumen über 6.000,00 € werden mit der Auftragserteilung 30 % des vereinbarten Honorars sofort zur Zahlung fällig. Hinsichtlich des verbleibenden Restbetrages gilt § 9 Abs. 1 dieser AGB. 


§ 12 Datenschutzbestimmungen

1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die Auftragnehmerin.

Verantwortliche: Frau Lisa Woytowicz, Germaniastraße 41, 45355 Essen, Deutschland, E-Mail: info@lw-dolmetschen.de, Tel.: +49 178 66 50 414. 

2. Der Auftraggeber der Auftragnehmerin kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt die Auftragnehmerin eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Die Auftragnehmerin erhebt und verwendet personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der BRD bzw. der DS-GVO. Die Auftragnehmerin erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen: 

Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und /oder Mobilfunk), sowie weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind. Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. 

3. Die für die Auftragsabwicklung von der Auftragnehmerin erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse der Auftragnehmerin an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht. 

4. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer der Auftragnehmerin oder an das zur Lieferung der Übersetzung beauftragte Transportunternehmen. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers. 

5. Der Auftraggeber hat das Recht, gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der Auftragnehmerin zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Auftragnehmerin die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf; gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der Auftragnehmerin verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann der Auftraggeber Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der Auftragnehmerin erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; 

gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner bei der Auftragnehmerin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner bei der Auftragnehmerin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, die Auftragnehmerin die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat; gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die er der Auftragnehmerin bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen; gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz des Dolmetschers wenden. 

6. Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. 

7. Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@lw-dolmetschen.de 

8. Die Auftragnehmerin hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Die Auftragnehmerin passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an. 


§ 13 Schlussbestimmungen

1. Für alle Streitigkeiten aus den mit der Auftragnehmerin abgeschlossenen Einzelaufträgen ist, soweit es sich bei den Parteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, Gerichtsstand sowie Erfüllungsort der Sitz der Auftragnehmerin. 

2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für die nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommenden Einzelaufträge sowie Streitigkeiten in Bezug auf die Bedingungen selbst gilt ausschließlich deutsches Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar. 

3. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. 

Die Auftragnehmerin ist weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.